Im Kanton Bern gelten ab heute 29. November 2021 folgende Anpassungen an der Verordnung Covid-19 V:

In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden:

  • im ÖV
  • in Flugzeugen
  • in geschlossenen und unterirdischen Bahnhöfen
  • Geschäfte und Einkaufszentren
  • Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume
  • Verwaltungsgebäude
  • Poststellen

Weiter hat Swiss Olympic die Sportverbände aufgefordert, an Sportanlässen das Tragen einer Schutzmaske für alle Anwesenden, ausser die aktiven Sportlerinnen und Sportler, einzufordern.

In den Restaurants gelten nach wie vor die vom Bund erlassenen 3G-Regeln.

Aus Sicht von SWISSCURLING ergeben sich derzeit keine erforderlichen Anpassungen an den bestehenden Konzepten.

Curlinghalle AG Biel
Betriebsleitung

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